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Entscheidung des BGH zugunsten der baulichen Barrierefreiheit

auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden

Rechtliche Entwicklung (online): Entscheidung des BGH zugunsten der baulichen Barrierefreiheit

Anfang Januar hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung verlangt wurden. In den verhandelten Fällen ging es um die Errichtung eines Personenaufzugs bzw. die Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe. Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgendem Link in der Pressemitteilung des BGH.

Link: bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024026.html