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Das Gesamtplanverfahren und seine Hürden

Die eigene Lebensplanung & -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen – für Menschen mit Behinderungen ist das nicht immer ohne weiteres möglich.

Veranstaltung (online): „Das Gesamtplanverfahren und seine Hürden“ (05.12.24 / 15:00-16:30 Uhr, Anmeldefrist 04.12.24)

Die eigene Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen – für Menschen mit Behinderungen ist das nicht immer ohne weiteres möglich.

Teilhabeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe sollen sie dazu befähigen.

Um diese zu ermitteln, zu planen, zu steuern, zu dokumentieren und in ihrer Wirkung zu kontrollieren, wird ein sog. Gesamtplanverfahren durchgeführt.

Doch wie genau funktioniert dieses Verfahren?

Das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. (BZSL) führt hierzu Anfang Dezember eine Veranstaltung via ZOOM durch. Rechtsanwalt Dr. Martin Theben gibt als Experte einen Einblick.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:

bzsl.de/beratungs-projekte/selbstbestimmt-vielfalt-inklusion/vortrag/